AUSZUG TARIFERKLÄRUNG Gültigkeitsbereich: Stadtgebiet Straubing 1. Einzelfahrausweise a) Erwachsene b) Erwachsene Sozialtarif1 c) Auszubildene, Schüler und Studenten d) Kinder (von 6 bis einschl. 14 Jahren) e) Kinder (von 6 bis einschl. 14 Jahren) Sozialtarif1 2. Tageskarten für eine Person a) Tageskarte für eine Person b) Tageskarte Erwachsene Sozialtarif1, nur mit Sozialpass erhältlich 2,60 € 1,30 € 2,20 € 1,50 € 0,80 € 5,40 € 2,60 € c) Tageskarte Kinder (von 6 bis einschl. 14 Jahren) 1,60 € Sozialtarif, nur mit Sozialpass erhältlich 3. Partner-, Gruppen-Tageskarte Dieser Fahrschein gilt für bis zu zwei Erwachsenen und max. 4 Kinder bis 14 Jahre. 7,50 € 4. Mehrfahrtenkarte (4 Fahrten) a) Erwachsene b) Kinder (von 6 bis einschl. 14 Jahren) 5. Wochenkarte (variabel) Die variable Wochenkarte ist übertragbar auf jede beliebige Person. Sie kann an jedem beliebigen Werk- tag erworben werden. Sie ist gültig an allen Tagen im angegeben Zeitraum (ab Ausstellungsdatum 7 Tage). 8,50 € 5,20 € 19,00 € 6. Wochenkarte für Auszubildende, Schüler und Studenten Die Wochenkarte gilt an allen Tagen der Kalenderwoche. Sie ist nicht übertragbar. Sie ist nur gültig mit leserlich eingetragenen Vor- und Nachnamen des Inhabers. 13,00 € 7. Gäubodenvolksfest-Ticket2 pro Person Gültig ab 07.08.2026 bis einschließlich 17.08.2026 Gutschein für 1 Maß Bier oder 1 Liter alkoholfreies Getränk(3) In den Stadtbussen In den Vorverkaufsstellen (siehe Seite 2) 31,00 € 32,00 € Hinweise: • Alle Fahrkarten sind auch im Bus erhältlich. • Mehrfahrtenkarten und Notfahrscheine müssen unverzüglich (vor Fahrtantritt) entwertet werden. • Bei Verlust von Fahrscheinen kann kein Ersatz geleistet werden. • Sozialtarif(1) nur mit Sozialpass der Stadt Straubing erhältlich. • Die Volksfesttickets(2) gelten auf allen Linien des SBV. • Die Volksfesttickets(2) sind auf eine beliebige Person übertragbar. • Anteil Fahrpreis 20,70 € / 19,70 € inkl. MwSt. beim Volksfestticket.(3) • Alle gültigen Tarife für den Stadtbus mit Tariferklärung: www.stadtbus-straubing.de • Das D-Ticket gilt im SBV auf den zusätzlichen Fahrten zum Volksfest. 3