Einsatz Videoschutzanlage im öffentlichen Nahverkehr der Stadtwerke Straubing
Sie erhalten im Folgenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Videoschutzanlage zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr unseres Unternehmens gemäß Art. 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Art. 6 Abs. 1 lit. d, f DSGVO. Wahrung des Hausrechts, Schutz von Fahrgästen und Mitarbeitern, Erhöhung der Sicherheit, Vermeidung Sachbeschädigung und Vandalismus, Nachvollziehbarkeit von Unfällen, Unterstützung bei der Strafverfolgung
berechtigte Interessen, die verfolgt werden
Schutz der Fahrgäste und Mitarbeiter, Schutz des Eigentums, Schutz vor unberechtigtem Zutritt.
Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
Ca. 72 Stunden Speicherung (Ringspeicher). Die Daten unterliegen einer automatischen Löschung. Anlassbezogen werden begrenzte Ausschnitte zur Weiterverarbeitung durch uns oder Behörden für einen längeren Zeitraum aufbewahrt.
Empfänger oder Kategorien von Empfänger der Daten
Berechtigte Mitarbeiter der Stadtwerke Straubing GmbH (anlassbezogene Auswertung der gespeicherten Aufnahmen). Anlassbezogen Behörden, Rechtsanwälte, Staatsanwaltschaft.
Hinweise auf die Rechte der Betroffenen
Betroffenen stehen Auskunftsrechte gemäß Art. 15 DSGVO über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadtwerke Straubing (u.a. auch über den Zweck der Verarbeitung, etwaige Empfänger und die voraussichtliche Dauer der Speicherung), Rechte auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit der eingebrachten Daten (Art. 18, 20 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch gegen eine Verwendung für Marketingzwecke und aufgrund einer Verarbeitung berechtigten Interesses (Art. 21 DSGVO) zu. Zur Wahrung dieser Rechte kann sich jeder Betroffene an den Datenschutzbeauftragten der Stadtwerke Straubing wenden (siehe oben). Daneben besteht auch ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Betroffene können ihre Beschwerde an die Behörde ihres Wohnsitzes, grundsätzlich aber auch an jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde richten. In Bayern ist die zuständige Aufsichtsbehörde: Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, Postfach 1349, 91504 Ansbach, poststelle@lda.bayern.de.