Alles rund um Tarife und Tickets
Tarife - gültig ab 01.01.2024
- Erwachsene: 2,40 €
- Erwachsene Sozialtarif*: 1,20 €
- Auszubildende, Schüler und Studenten: 2,00 €
- Kinder (von 6 bis einschl. 14 Jahren): 1,40 €
- Kinder (von 6 bis einschl. 14 Jahren) Sozialtarif*: 0,80 €
Einzelfahrkarten berechtigen innerhalb des Verkehrsgebietes zur einmaligen Benutzung des Busses auf dem kürzesten Wege in eine Richtung auf das Endziel zu. Umsteigen in Richtung auf das Fahrziel ist gestattet. Es muss die nächstmögliche Verbindung genutzt werden. Mit Einzelfahrkarten sind Rückfahrten nicht zulässig.
Bei den ermäßigte Einzelfahrkarten c), d) und e) muss sich der Fahrgast, auf Verlangen durch das Betriebspersonal, ausweisen können. Dies kann bei dem Fahrausweis c) durch einen Schüler-, Studentenausweis bzw. Nachweis zur Berechtigung, bei Fahrausweis d) und e) durch einen Kinder- bzw. Schülerausweis erfolgen.
(*) Den Sozialtarif b) und e) erhält der Fahrgast nur bei Vorlage des Sozialpasses der Stadt Straubing, diese sind nur in Verbindung mit dem Sozialpass gültig.
Die Fahrkarten sind im Bus erhältlich. Bei Verlust von Fahrscheinen besteht kein Ersatzanspruch.
Tageskarte für eine Person
- Tageskarte Erwachsene: 4,80 €
- Tageskarte Erwachsene Sozialtarif*: 2,40 €
- Tageskarte Kinder (von 6 bis einschl. 14 Jahren) Sozialtarif*: 1,60 €
Die Tageskarte gilt für eine Person und berechtigt den Inhaber, beliebig häufige Fahrten innerhalb eines Tages durchzuführen.
Nur bei Vorlage des Sozial-Passes der Stadt Straubing erhält der Fahrgast den Sozialtarif b) und c), diese Fahrkarten sind nur in Verbindung
mit dem Sozial-Pass gültig.
Bei der ermäßigten Tageskarte c) muss sich der Fahrgast, auf Verlangen des Betriebspersonals, durch einen Kinder-
oder Schülerausweis ausweisen können.
Die Fahrkarten sind im Bus erhältlich. Bei Verlust von Fahrscheinen besteht kein Ersatzanspruch.
Partner-, Gruppen-Tageskarte
- Partner-, Gruppen-Tageskarte: 6,70 €
Dieser Fahrschein gilt für bis zu zwei Erwachsene und max. 4 Kinder bis 14 Jahre. Bei Kindergarten- und Schulausflügen gilt diese Fahrkarte für bis zu 9 Fahrgästen, die sich aus Kindergarten-Kindern ab 6 Jahren, Schülern, Lehrkräften und / oder Begleitpersonen zusammensetzen können.
Ab 6 Jahren ist jeder Fahrgast zahlungspflichtig!
Die Partner-Tageskarte berechtigt die Gruppe, beliebig häufige Fahrten innerhalb eines Tages durchzuführen. Die Gruppe darf sich nicht trennen.
Die Fahrkarten sind im Bus erhältlich. Bei Verlust von Fahrscheinen besteht kein Ersatzanspruch.
Mehrfahrtenkarte (4 Fahrten)
- Erwachsene: 7,50 €
- Kinder (von 6 bis einschl. 14 Jahren): 4,40 €
Die Mehrfahrtenkarte berechtigt zu 4 Einzelfahrten. Sie kann auch von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden. Dazu muss die erforderliche Anzahl der Felder (je Person ein Feld) unverzüglich vor Fahrtantritt entwertet werden.
Bitte beachten: Die Fahrten 3 und 4 sind auf der Rückseite dieser Fahrkarte zu entwerten.
Die Fahrkarten sind im Bus erhältlich. Bei Verlust von Fahrscheinen besteht kein Ersatzanspruch.
Wochenkarte (variabel): 16,50 €
Die variable Wochenkarte ist übertragbar auf jede beliebige Person. Sie kann an jedem beliebigen Werktag erworben werden. Sie ist gültig an allen Tagen im angegeben Zeitraum (ab Ausstellungsdatum 7 Tage) und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Tarifgebiet.
Die Fahrkarten sind im Bus erhältlich. Bei Verlust von Fahrscheinen besteht kein Ersatzanspruch.
Wochenkarte für Auszubildende, Schüler und Studenten
Wochenkarte für Auszubildende, Schüler und Studenten: 11,00 €
Die Wochenkarte gilt an allen Tagen der Kalenderwoche und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten. Sie ist nicht übertragbar. Diese Wochenkarte ist nur gültig mit leserlich eingetragenen Vor- und Nachnamen des Inhabers.
Bei den Wochenkarten vom Block (rote Fahrkarte) ist zu beachten: Diese ist nur gültig mit dem Stempelaufdruck des Entwerters und mit leserlich eingetragenen Vor- und Nachnamen des Inhabers. Sie muss bei der 1. Fahrt (sofort bei Fahrtantritt) entwertet werden. Sie gilt an allen Tagen der Kalenderwoche in der sie entwertet wurde. Bei nicht entwerteter Karte wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von bis zu 60,00 € fällig. Der Fahrgast muss sich auf Verlangen durch das Betriebspersonal ausweisen können. Dies kann durch einen Schüler-, Studentenausweis bzw. Nachweis zur Berechtigung erfolgen.
Die Fahrkarten sind im Bus erhältlich. Bei Verlust von Fahrscheinen besteht kein Ersatzanspruch.
Monatskarte (variabel): 47,00 €
Die variable Monatskarte ist übertragbar auf jede beliebige Person. Sie ist gültig an allen Tagen im angegebenen Zeitraum und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Tarifgebiet. Sie kann an jeden beliebigen Werktag erworben werden und gilt ab Ausstellungsdatum 1 Monat.
Die Fahrkarten sind im Bus erhältlich. Bei Verlust von Fahrscheinen besteht kein Ersatzanspruch.
Monatskarte für Auszubildende, Schüler und Studenten
Monatskarte (Auszubildende, Schüler & Studenten): 34,00 €
Die Monatskarte für Auszubildende und Schüler gilt an allen Tagen des Kalendermonats und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Tarifgebiet. Sie ist nicht übertragbar. Diese Monatskarte ist nur gültig mit leserlich eingetragenen Vor- und Nachnamen des Inhabers. Der Fahrgast muss sich auf Verlangen durch das Betriebspersonal ausweisen können. Dies kann durch einen Schüler-, Studentenausweis bzw. Nachweis zur Berechtigung erfolgen.
Halb-Jahreskarte (variabel)
Halb-Jahreskarte (variabel): 220,00 €
Diese variable Halb-Jahreskarte kann an jedem beliebigen Tag des Jahres erworben werden und gilt ab Ausstellungsdatum 6 Monate. Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Tarifgebiet. Die Fahrkarte ist übertragbar.
Jahreskarte (variabel): 400,00 €
Diese variable Jahreskarte kann an jedem beliebigen Tag des Jahres erworben werden und gilt ab Ausstellungsdatum 12 Monate. Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Tarifgebiet. Die Fahrkarte ist übertragbar.
- Monatskarte: 38,00 €
- Jahreskarte: 320,00 €
Mindestabnahme 5 Fahrkarten, nur über den Arbeitgeber zu beziehen.
Das Job-Ticket ist eine ermäßigte Monatskarte bzw. Jahreskarte, die ein Arbeitgeber erwirbt. Der Erwerb durch Einzelpersonen ist nicht zulässig. Sie ist nur gültig im angegebenen Zeitraum. Sie ist nicht übertragbar.
Bayern-Tickets,Tagesticket Gäubodenbahn
Bayern-Tickets (Single, Nacht, 1. Klasse) sind im Bus erhältlich. Diese Tickets werden auf allen unseren Linien anerkannt. Es gelten die Tarifbestimmungen der DB. Weitere Informationen www.bahn.de.
Das Bayern-Ticket ist im Bus erhältlich. Bei Verlust von Fahrscheinen besteht kein Ersatzanspruch.
Die RVV-Tickets werden auf allen unseren Linien im ein- und ausbrechendem Verkehr anerkannt. RVV-Tickets sind nicht gültig im Binnenverkehr. Es gelten die Tarifbestimmungen des RVV.
Zeitfahrkarten für Schüler und Auszubildende
Berechtigte zum Erwerb von Zeitfahrkarten für Schüler und Auszubildende
Beim Erwerb von Zeitfahrkarten für Schüler und Auszubildende kann die Verkaufsstelle einen Nachweis der Ausbildungsstelle bzw. des Trägers des sozialen oder ökologischen Dienstes fordern. Die Stadtwerke stellen ein Formular „Nachweis zur Berechtigung“ zur Verfügung. Das Formular ist in den Fahrkartenvorverkaufsstellen erhältlich. Der Nachweis muss durch die Ausbildungsstelle bzw. des Trägers des sozialen oder ökologischen Dienstes bestätigt werden. Der Nachweis gilt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung längstens ein Jahr. Der Nachweis kann bei Fahrscheinkontrollen verlangt werden.
Berechtigte sind:
- Schüler und Studenten öffentl., staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater
- allgemeinbildender Schulen
- berufsbildender Schulen,
- Einrichtungen des zweiten Bildungsweges
- Hochschulen, Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkshochschulen.
- Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter (1) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;
- Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne §19 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 40 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes, § 37 Abs. 3 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;
- Personen, die einen staatlicher anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;
- Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist;
- Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Dienstes
Für das Darstellen und Ausdrucken einer PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.
80plus-ticket: sicher mobil
Seniorinnen und Senioren in der Stadt Straubing haben ab dem 80 Lebensjahr die Möglichkeit, gegen freiwillige Abgabe ihres Führerscheins das 80plus-ticket (ist keine Fahrkarte) zu erhalten Gegen Vorlage dieses Ausweises bei der ersten Fahrt am Tag im Stadtbus, erhält der Inhaber vom Busfahrer eine gültige kostenlose Tageskarte „80plus-ticket“.
Weitere Informationen erteilt:
Stadt Straubing, Führerscheinstelle Am Hagen 59
Tel : 09421/944-66210
Seniorenberatungsstelle der Stadt Straubing
Soziales Rathaus, Am Platzl 31
Tel : 09421/944-70569
Auf Verlangen vom Betriebspersonal muss zum 80plus-Ticket immer der dazugehörige Ausweis/Pass und ein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis) mit vorgezeigt werden.
Inhaber eines Sozialpasses der Stadt Straubing können ein Sozialticket erwerben. Der Sozialpass-Inhaber muss bei jeder Fahrt seinen persönlichen Sozialpass dem Fahrpersonal vorzeigen und kann somit einen Sozialtarif erwerben.
Nähere Infos direkt im Sozialen Service der Stadt Straubing, Am Platzl 31, Tel 09421/944-70252, und auf der Webseite der Stadt unter www.straubing.de.
Weitere Informationen erteilt:
Stadt Straubing, Führerscheinstelle Am Hagen 59
Tel : 09421/944-66210
Seniorenberatungsstelle der Stadt Straubing
Soziales Rathaus, Am Platzl 31
Tel : 09421/944-70569
Auf Verlangen vom Betriebspersonal muss zum Sozialtarif immer der dazugehörige Ausweis/Pass und ein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis) mit vorgezeigt werden.
Die Mehrfahrtenkarten und die Notfahrscheine müssen unverzüglich vor Fahrantritt im Bus und in Pfeilrichtung entwertet werden. Nach dem Entwerten kontrolliere bitte, ob ein Stempelaufdruck im betreffenden Feld deiner Fahrkarte erfolgt ist. Melde eine Fehlstempelung sofort beim Fahrer, ansonsten ist die Fahrkarte insgesamt ungültig. Ebenso bei eigenmächtigen Veränderungen, wie auch das bloße Abtrennen von Abschnitten.
Wichtig ist bei der 4er-Karte, dass die Fahrten 3 und 4 auf der Rückseite entwertet werden müssen!
Die Einzel- und Tageskarten die der Busfahrer für Sie mit dem Fahrscheineindrucker erstellt, müssen Sie nicht mehr entwerten.
Notfahrscheine müssen immer entwertet werden.
Bei technischer Störung des Fahrscheindruckers erhalten Sie vom Busfahrer einen Notfahrschein. Das Sortiment an Notfahrscheinen ist auf Einzel-, Tages- und Mehrfahrtenkarten beschränkt.
Notfahrscheine sind sofort also vor Fahrtantritt zu entwerten Ein nicht entwerteter oder manipulierter Notfahrschein ist ungültig.
Bei Ihrer Fahrkarte handelt es sich um Thermopapier. Schützen Sie dieses Thermopapier vor Sonneneinstrahlungen, Feuchtigkeit, Wärme und anderen schädlichen Stoffen, Fetten od. Lösungsmitteln, wie sie z.B, in Klarsichtfolien, -hüllen enthalten sind. Das Thermopapier darf auch nicht laminiert werden.
Gesamte Tariferklärung zum Download
Für das Darstellen und Ausdrucken einer PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.
|