Fahrgäste, die mit einer Buslinie der Verkehrsgemeinschaft Straubinger Land (VSL) oder mit der Bahn aus dem Landkreis Straubing-Bogen nach Straubing fahren, können den Stadt-Bus-Verkehr (SBV) kostenlos zur Weiterfahrt benutzen.
Dabei muss folgendes beachtet werden:
Fahrgäste aus dem Kooperationsgebiet außerhalb des Verkehrsgebiets der Stadtwerke Straubing mit aktuell gültiger Einzelfahrkarte, Zehnerkarte, Tageskarte oder Familientageskarte einer Bus- oder Bahnlinie aus dem Landkreis Straubing Bogen (Umlandlinie) erhalten von den Stadtwerken Straubing eine für den gleichen Tag gültige, entsprechende Stadtbusfahrkarte der erforderlichen Tarifzone. Der Landkreisbürger muss seine Landkreisfahrkarte dem Stadtbusfahrer vorzeigen um eine gültige Fahrkarte für den Stadtbus zu erhalten:
Einzelfahrkarte Umlandlinie <> Einzelfahrkarte SBV
Zehner-/Tageskarte Umlandlinie <> Tageskarte SBV
Familientageskarte Umlandlinie <> Partner-Tageskarte SBV
Dies gilt nicht für solche Fahrgäste, die mit der benutzten Umlandlinie ohne Umsteigen im Verkehrsgebiet der Stadtwerke Straubing ihr Fahrtziel erreichen können.
Zur Kontrolle muss die Fahrkarte des VSL BZW. der Bahn aufbewahrt und auf Verlangen mit vorgezeigt werden.
Der Notfahrscheine des SBV sind vor Fahrtantritt unverzüglich zu entwerten.
Fahrgäste aus dem Kooperationsgebiet (mit Wohnsitz im Landkreis Straubing Bogen oder in der Stadt Straubing) mit Zeit- oder Netzkarten einer Umlandlinie erhalten von den Stadtwerken Straubing bei Vorlage des Personalausweises und der Zeit- oder Netzkarte der Umlandlinie eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte.
Dies gilt nicht für solche Fahrgäste, die mit der benutzten Umlandlinie ohne Umsteigen im Verkehrsgebiet der Stadtwerke Straubing ihr Fahrtziel erreichen können.
Schülerzeitfahrkarten
Das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) hat Vorrang vor den Fahrtkartenkooperationen.
Schüler erhalten Ihre Zeitfahrkarten direkt durch den Aufgabenträger der Schülerbeförderung (in der Regel bis zur 1 Oten Klasse). schüler ab der 11ten Klasse, die einen Erstattungsanspruch unter Anrechnung der Eigenbeteiligung (z.Zt. 440.- €/Schuljahr) haben, müssen die Fahrkarten selbst erwerben und am Schuljahresende zur Erstattung beim Landratsamt Straubing-Bogen einreichen.
Kostenloses Umsteigen vom Stadtbus auf die Verkehrsgemeinschaft Straubinger Land
nach Gstütt, Hornstorf, Sossau, Unterzeitldorn, Kagers und Frauenbrünnl:
Bürger aus dem Stadtgebiet Straubing, deren Wohngebiete nicht vom Stadt-Bus-Verkehr bedient werden (wie z.B. Sossau, Unterzeitldorn, Hornstorf und Kagers) können mit Ihrer Stadtbusfahrkarte kostenlos auf die VSL-Linien umsteigen und bis zu Ihrer Haltestelle im Stadtgebiet fahren. Es muss die nächstmögliche VSL-Verbindung gewählt werden. Diese Regelung gilt nicht für Schüler mit Ansprüchen aus dem SchkfrG.
Einzelfahrschein:
Bei der Einzelfahrkarte vom Stadt-Bus-Verkehr Straubing muss das aktuelle Datum mit Uhrzeit aufgedruckt sein.
Tageskarte (Hin- und Rückfahrt):
Wenn ein Fahrgast des Stadt-Bus-Verkehrs am gleichen Tag wieder zurück fahren möchte, muss er eine Tageskarte im SBV lösen.
Mehrfahrtenkarte (4 Fahrten):
Die Mehrfahrtenkarte muss im Stadt-Bus-Verkehr entwertet werden und ist nur für eine Fahrt von Straubing nach Kagers, Sossau usw. möglich. Bei der Rückfahrt von Kagers, Sossau usw. entwertet der VSL-Busfahrer einen weiteren Streifen. Dieser Streifen muss im Stadt-Bus-Verkehr nochmals entwertet werden. Der Fahrgast muss die nächstmögliche Verbindung nehmen.
Zeitfahrkarten (Wochen-, Monats-, Jahreskarten):
Mit einer Zeitkarte des SBV können die VSL-Linien bis nach Gstütt, Hornstorf usw. genutzt werden.
Ausgenommen sind Schüler bis zur 10. Klasse und Schüler, die einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz genießen.
Die Fahrkarte des Stadt-Bus-Verkehrs muss in der VSL-Linie dem Busfahrer vorgezeigt werden.
Das Umsteigen zwischen VSL und SBV-Bussen ist an allen Bushaltestellen des SBV möglich. Die bestmöglichen Umsteigebeziehungen sind an den Haltestellen Bahnhof, Ludwigsplatz und Ursulinengymnasium. |