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Durch ganz Deutschland mit einem Ticket - das wird ab 1. Mai 2023 möglich sein. Bundesweit wird es das im öffentlichen Personennahverkehr gültige „Deutschlandticket“ für einheitlich 49 EUR geben. Alle aktuellen Informationen zum Deutschlandticket bei den Stadtwerken Straubing finden Sie hier zusammengefasst. 

Die Stadtwerke Straubing bieten das Deutschlandticket in Kooperation mit dem RVV an.

Verkehr – Umdenken. Einsteigen.

Mit den Stadtbussen der Stadtwerke erreichen Sie in Straubing sicher und einfach ihr Ziel. Damit Sie dieses noch bequemer und schneller erreichen können vernetzen wir zunehmend unser klassisches Angebot mit neueren Mobilitätsformen. Informieren Sie sich und nutzen unsere Angebote wie Carsharing, Anruf-Sammeltaxi oder den P+R Pendelbus - auch der Umwelt zuliebe.

Stadtbus - Tarife und Fahrpläne

Tarife

Zeitfahrkarten für Schüler und Auszubildende

Informationen zu Fahrscheinen

Fahrpläne zum Download als PDF-Datei

Linien-/Umsteigepläne

Abweichungen vom Fahrplan

Vernetzte Mobilität

Informationen für unsere Kunden

Warnblinklicht

Das richtige Verhalten an Haltestellen is wichtig um die Sicherheit von Personen in der Nähe von Bussen zu gewährleisten. Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt vor wie man sich bei Bussen mit Warnblinklicht zu verhalten hat.

1. Ein Linien- oder Schulbus, der während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf nicht überholt werden.

2. Hält der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle der Haltebucht, darf ein nachfolgendes Auto nur mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) am Bus vorbeifahren. Fahrgäste dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig. muss der Autofahrer anhalten.

3. Vorbeifahren an einem Bus, der auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr (ohne bauliche Trennung zwischen den beiden Fahrtrichtungen) mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit. Auch hie rmuss der Autofahrer anhalten, wenn er Fahrgäste behindern oder gefährden könnte.

4. Linienbussen ist das Abfahren von Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln §20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

Beförderungsbedingungen

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